Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, so können Sie direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären, ob Ihr Rechtsproblem und die dadurch verursachten Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Selbstverständlich können auch wir eine solche Deckungsanfrage für Sie durchführen. In diesem Fall bringen Sie bitte Ihre Versicherungspolice mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ersten Besprechungstermin mit.