Online-Scheidung

Es entspricht unserem Verständnis einer individuellen Betreuung und Mandatsführung, dass wir unseren Mandanten persönlich begegnen. Dies hat uns dazu bewogen, keine "reine Online-Scheidung" anzubieten.

Sollte es für Sie jedoch nicht möglich sein, persönlichen Kontakt mit uns aufzunehmen, so können Sie dies selbstverständlich per e-mail, Telefon oder Post tun, damit alles Erforderliche für eine Scheidung veranlasst werden kann.

Die sogenannte Online-Scheidung ist keinesfalls kostengünstiger als eine herkömmliche Scheidung, da sich die Kosten in beiden Fällen nach dem vom Gericht für das Scheidungsverfahren festgesetzten Gegenstandswert berechnen.

Mindestens ein Ehegatte muss einen Anwalt beauftragen, wenn ein Scheidungsverfahren durchgeführt werden soll. Die Kosten des Anwalts richten sich immer nach dem vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens, also auch bei einer "Online-Scheidung".

Auch bei einer nach Ihrer Überzeugung einfachen Scheidung sollte es nach unserer Einschätzung mindestens einen frühen persönlichen Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt vor dem eigentlichen Scheidungstermin geben. Durch ein persönliches, Aug in Aug mit Ihrem Anwalt geführtes Gespräch erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass auch Gesichtspunkte angesprochen werden, an die Sie zunächst nicht gedacht haben.

Unabhängig davon besteht selbstverständlich die Möglichkeit eines Kontakts per e-mail.