Kosten in familienrechtlichen Angelegenheiten

Die Anwaltsgebühren sind im RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) geregelt.

Entscheidend dafür, welche Gebühren anfallen, ist der Auftrag des Mandanten an den Rechtsanwalt, in welchem Umfang dieser tätig werden soll. In Betracht kommt z.B. die Beauftragung für ein Beratungsgespräch, die Anfertigung eines Schreibens, eine umfassende außergerichtliche Vertretung, Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren oder Gestaltung eines Vertrags. Der durch den Auftrag geprägte Inhalt des Anwaltsvertrags ist also ausschlaggebend dafür, welche Gebühren entstehen.

Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Soweit der Anwalt außergerichtlich tätig ist, entsteht eine sogenannte Rahmengebühr. Dann ist die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen innerhalb des im Gesetz festgelegten Rahmens zu bestimmen. Hierbei sind folgende Bemessungsfaktoren zu berücksichtigen:

  • Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
  • Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
  • Bedeutung der Angelegenheit
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten
  • Haftungsrisiko

Zusätzlich erhält der Rechtsanwalt eine Dokumentenpauschale, ein Entgelt für die aufgewandten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Portokosten, Telefongebühren) sowie etwa entstandene Reisekosten.

Für eine Tätigkeit in einem Verfahren vor dem Gericht (z.B. Ehescheidungsverfahren) erhält der Rechtsanwalt mit dem ersten Tätigwerden im Hinblick auf das gerichtliche Verfahren eine Verfahrensgebühr. Für die Vertretung in einem Termin vor Gericht erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr. Kommt es im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu einer Einigung, so entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr.

Die Höhe dieser Gebühren berechnet sich gemäß Rechtsanwaltvergütungsgesetz und ist abhängig vom sogenannten Gegenstandswert, der vom Gericht bestimmt wird (z.B. bestimmt sich der Gegenstandswert der Scheidung nach dem 3fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Soweit neben Schonvermögen weiteres Vermögen vorhanden ist, wird dieses zu einem Prozentsatz hinzu gerechnet).

Sind in derselben Familiensache mehrere Gegenstände anhängig, z.B. Ehescheidung und Unterhalt, dann sind die Werte der einzelnen Gegenstände zu addieren. Nach der Summe der Werte bestimmen sich dann die entstehenden Gebühren.

Beispiel: Kosten einer Ehescheidung
Familie mit zwei Kindern; 3.000,00 € monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute insgesamt. Die Ehe wird geschieden und der Versorgungsausgleich (Aufteilung der Renten) wird durchgeführt. Das Gericht setzt den Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich auf 2.700,00 € fest.

Rechtsanwaltsvergütungsberechnung:

 

 

Beispiel: Kosten einer Ehescheidung und Regelung des Unterhalts
Zusätzlich zur Ehescheidung wird die Regelung des Unterhalts begehrt, wobei die Ehefrau monatlichen Unterhalt von 800,00 € einklagt.

Rechtsanwaltsvergütungsberechnung: