Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wenn Sie einmal in eine Situation geraten sollten, in der Sie selbst handlungsunfähig sind (schwere Krankheit, Koma u.a.), dann können Sie heute schon Vorsorge dahingehend treffen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen frei von der Einschaltung eines vom Gericht bestellten fremden Betreuers verwirklicht werden.

Denn weder Ihr Ehegatte, die Kinder noch andere nahe Angehörige oder Freunde dürfen Sie in einem Notfall automatisch vertreten.

Wie wir alle wissen, leben wir in einer Gesellschaft mit einer sehr großen Freiheit. Gleichzeitig sind fast alle Bereiche unseres Lebens bis ins Detail mit verschiedensten Vorgaben geregelt.

Herkömmliche Familienstrukturen sind in vielfältiger Weise aufgelöst; viele Menschen leben als Single mit mehr oder weniger nahem Kontakt zur Umwelt. Sollte in einer solchen Situation ein überraschender Notfall eintreten, in dem Sie nicht mehr in der Lage sind, selbstverantwortlich zu handeln, ist in den meisten Fällen unklar, welche Personen die nun anstehenden Entscheidungen treffen sollen bzw. dürfen.

Von Gesetzes wegen bedarf es einer bevollmächtigten Person, die in Ihrem Sinne rechtsverbindlich handeln kann, wie z.B. Erledigung der Post, Regelung von Versicherungsfragen, Krankenhausaufenthalt, Erhaltung der Wohnung, etc.

Wenn Sie für diesen Fall keine Vorsorge getroffen haben, so wird ein Betreuer oder eine Betreuerin eingesetzt, um Ihre Interessen wahrzunehmen. Ein Gericht bestimmt dann, ob diese Betreuungsperson ein Berufsbetreuer oder ggf. ein Angehöriger sein wird.

Ich biete Ihnen an, schon jetzt dafür zu sorgen, dass im Falle eines Falles eine Person Ihres Vertrauens (ggf. auch mehrere Personen) von Ihnen bevollmächtigt wird, alle wichtigen Angelegenheiten wie Vermögensvorsorge, Gesundheitssorge und die Aufenthaltsbestimmung zu regeln. Zum Beispiel kann bereits heute geklärt werden, welche Angelegenheiten die von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie entscheiden darf, wünschen Sie einen Kontrollbevollmächtigten was wird mit Haustier, welche medizinischen Behandlungen sollen durchgeführt werden, welches Pflegeheim kommt in Betracht ... etc. Damit stellen Sie sicher, dass die wichtigen Entscheidungen von Personen getroffen werden, die Ihnen nahe stehen und in Ihrem Sinn handeln. Hierdurch wird die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht entbehrlich.

Es ist ratsam, ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass Ihre Vorsorgeregelung Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht und auf Sie zugeschnitten ist. Vielfach erfüllen die sich im Umlauf befindlichen Standardvordrucke und Standardformulare diese Voraussetzungen nicht.

Regeln Sie diese Angelegenheiten in Zeiten, in denen es Ihnen gut geht, um unangenehme Überraschungen auszuschließen.

Wenn Sie Interesse an einer Vorsorgeregelung haben, rufen Sie mich an. Ich beantworte Ihnen gerne Ihre Fragen oder vereinbare auf Wunsch einen ausführlichen Gesprächstermin, damit Sie im Falle Ihrer eigenen Handlungsunfähigkeit Ihre Wünsche und Vorstellungen frei von einer staatlichen Betreuung verwirklichen können.

Ansprechpartnerin ist Fachanwaltin Nicole Fischer